Regionalität beflügelt
Mit der Volksbank auf der sicheren Seite - Bei uns sind Ihre Spar-Einlagen doppelt abgesichert
Sparbücher, Girokonten und Festgelder gelten auch in Krisenzeiten als sicher. In Österreich muss jedes Kreditinstitut, welches die Berechtigung zur Entgegennahme gesicherter Einlagen hat, einer Einlagensicherung im Rahmen des jeweiligen Fachverbandes angehören. Die Volksbanken verfügen darüber hinaus seit Jahrzehnten über eine der gesetzlichen Einlagensicherung vorgelagerte Haftungseinrichtung, den sogenannten Gemeinschaftsfonds.
Die gesetzliche Einlagensicherung
Gesicherte Einlagen sind u. a. Guthaben auf Konten oder Sparbüchern. Eine Höchstgrenze der gesicherten Einlagen gibt es bis zum 31.12.2009 nicht. Diese sind durch die Sicherungseinrichtung und die Republik Österreich unbeschränkt, ab dem 1.1.2010 bis zu einem Betrag von EUR 100.000,-- gesichert. Einlagen nicht natürlicher Personen – das sind zum Beispiel Firmen – sind dann pro Einleger mit einem Höchstbetrag von € 50.000,– und ab dem 1. Jänner 2011 bis zu einem Betrag von € 100.000,– gesichert.
Gemeinschaftsfonds der Volksbanken
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